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Markt Essenbach

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Bauleitplanung

Bauleitplanung des Marktes Essenbach

Leitlinie für die Antragstellung zur Errichtung von PV-Freiflächenanlagen

Die „Leitlinie für die Antragstellung zur Errichtung von PV-Freiflächenanlagen auf dem Gebiet des Marktes Essenbach“, die am 2. August 2022 vom Marktgemeinderat Essenbach beschlossen worden ist, finden Sie hier: Leitlinie für die Antragsstellung zur Errichtung von PV-Freiflächenanlagen im Markt Essenbach

Die Leitlinie ist ab dem 2. August 2022 in Kraft getreten. Die erste Antragsperiode beginnt am 1. Januar 2023. Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an Frau Michaela Heilmeier (Bauleitplanung: 08703/808-34).



Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaik, am Bahnweg Altheim –  Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Marktgemeinderat hat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in seiner Sitzung vom 13.09.2022 beschlossen den Bebauungs- und Grünordnungsplan mit der Bezeichung „Sondergebiet Photovoltaik, am Bahnweg Altheim“ aufzustellen. In der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 30.01.2024 wurden die Stellungnahmen zum Vorentwurf abgewogen und der Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans wurde zur Auslegung gebilligt.

Das Planungsgebiet liegt in Altheim auf den Flurnummern 9/3 (Teilfläche), 13/2 (Teilfläche) und 504/3 der Gemarkung Altheim nördlich der A 92, südlich der Dorfstraße, östlich des Bahnwegs und westlich der Zehnerstraße. Der Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplans umfasst ca. 6,81 ha.

Der Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Photovoltaik, am Bahnweg Altheim“, die Begründung mit Umweltbericht und Blendgutachten sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen im Rathaus der Marktverwaltung Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, 1. Stock, Zimmer 16, vom 16. Februar 2024 bis einschließlich 18. März 2024, während folgender Zeiten Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich Dienstag von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:00 bis 17:30 Uhr, öffentlich zur Einsichtnahme aus, alternativ kann ein Termin zur Einsichtnahme vereinbart werden.

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden.

Hier finden Sie die vollständige Bekanntmachung und die zugehörigen Unterlagen:

 

Fragen zur Planung können telefonisch während den Geschäftszeiten unter 08703/808-34 oder jederzeit per E-Mail (heilmeier@essenbach.de) geklärt werden.

 



Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 23 (Sondergebiet Photovoltaik, am Bahnweg Altheim) –  Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Marktgemeinderat hat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in seiner Sitzung vom 13.09.2022 beschlossen den Flächennutzungs- und Landschaftsplan des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 23 (Sondergebiet Photovoltaik, am Bahnweg Altheim) zu ändern. In der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 30.01.2024 wurden die Stellungnahmen zum Vorentwurf abgewogen und der Entwurf des Deckblatts zum Flächennutzungs- und Landschaftsplans wurde zur Auslegung gebilligt.

Das Planungsgebiet liegt in Altheim auf den Flurnummern 9/3 (Teilfläche), 13/2 (Teilfläche) und 504/3 der Gemarkung Altheim nördlich der A 92, südlich der Dorfstraße, östlich des Bahnwegs und westlich der Zehnerstraße. Der Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplans umfasst ca. 6,97 ha.

Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 23 (Sondergebiet Photovoltaik, am Bahnweg Altheim) und die Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen im Rathaus der Marktverwaltung Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, 1. Stock, Zimmer 16, vom 16. Februar 2024 bis einschließlich 18. März 2024, während folgender Zeiten Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich Dienstag von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:00 bis 17:30 Uhr, öffentlich zur Einsichtnahme aus, alternativ kann ein Termin zur Einsichtnahme vereinbart werden.

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden.

Hier finden Sie die vollständige Bekanntmachung und die zugehörigen Unterlagen:

 

Fragen zur Planung können telefonisch während den Geschäftszeiten unter 08703/808-34 oder jederzeit per E-Mail (heilmeier@essenbach.de) geklärt werden.



Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 7 „Flächen für Windkraftenergieanlagen“ – Bekanntmachung der Genehmigung

Der Marktgemeinderat Essenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.12.2023 den Feststellungsbeschluss zu o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Mit Bescheid vom 24.01.2024 hat das Landratsamt Landshut die Genehmigung für die Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 7 erteilt. Die zugehörigen Verfahrensunterlagen können beim Markt Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, Zi. Nr. 16, während der üblichen Dienststunden öffentlich eingesehen werden.

Hier finden Sie die gesamte Bekanntmachung und die zugehörigen Unterlagen:



Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept –  Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Markt Essenbach hat in den vergangenen Jahren das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) mit vorbereitenden Untersuchungen erstellen lassen. Mit der Durchführung wurde das Büro Arc Architekten Partnerschaft mbB beauftragt.

Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 24.10.2023 den Entwurf des ISEK‘s gebilligt und das Beteiligungsverfahren (§§ 137 und 139 BauGB) beschlossen.

Der Entwurf des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) liegt im Rathaus der Marktverwaltung Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, 1. Stock, Zimmer 16, vom 25. Januar 2024 bis einschließlich 1. März 2024, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden.

Hier finden Sie die vollständige Bekanntmachung und die zugehörigen Unterlagen:

Fragen zur Planung können telefonisch während den Geschäftszeiten unter 08703/808-34 oder jederzeit per E-Mail (heilmeier@essenbach.de) geklärt werden.



Bebauungs- und Grünordnungsplans „Gewerbegebiet Altheim, Am Bahnhof – Teilbereich X“–  Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Marktgemeinderat hat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in seiner Sitzung vom 28.03.2023 beschlossen einen Bebauungs- und Grünordnungsplans mit der Bezeichnung „Gewerbegebiet Altheim, Am Bahnhof – Teilbereich X“ aufzustellen. In der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 19.12.2023 wurden die Stellungnahmen zum Vorentwurf vom 01.08.2023 abgewogen und der Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans wurde zur Auslegung gebilligt.

Das Planungsgebiet liegt im südwestlichen Ortsteil von Altheim, südlich der A 92 (Auffahrt Landshut/ Essenbach) und östlich der B15 und ist im Norden und Osten von Gewerbeflächen umgeben. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 18.900 m² = 1,89 ha und beinhaltet den nördlichen Teilbereich des ehemaligen landwirtschaftlichen Grundstücks Fl.-Nr. 574, Gemarkung Altheim (seit jüngster Vermessung Fl.-Nr. 574/6 und Fl.-Nr. 574/7, jeweils Gemarkung Altheim).

Der Entwurf des Grünordnungs- und Bebauungsplans „Gewerbegebiet Altheim, Am Bahnhof – Teilbereich X“ sowie die Begründung mit Umweltbericht, der geotechnische Untersuchungsbericht, das immissionsschutztechnische Gutachten, das Konzept zur Niederschlagswasserableitung, der Ausnahmeantrag nach § 78 Abs. 2 WHG und die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen können im Rathaus der Marktverwaltung Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, 1. Stock, Zimmer 16, vom 16. Januar 2024 bis einschließlich 19. Februar 2024, während der Öffnungszeiten öffentlich eingesehen werden.

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden.

Hier finden Sie die vollständige Bekanntmachung und die zugehörigen Unterlagen:

Fragen zur Planung können telefonisch während den Geschäftszeiten unter 08703/808-34 oder jederzeit per E-Mail (heilmeier@essenbach.de) geklärt werden.



Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 7 „Flächen für Windkraftenergieanlagen“
– erneute Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 24.10.2023 den 8. Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 7 „Flächen für Windkraftenergieanlagen“ zur erneuten Auslegung gebilligt.

Die in der Änderung des Flächennutzungsplans dargestellten Konzentrationsflächen, aufgeteilt in zwei Teilbereiche bzw. zwei Deckblätter, stellen sich wie folgt dar:

Teilbereich 1 = Deckblatt 7.1

Diese Konzentrationsfläche mit einer Gesamtfläche von gesamt ca. 82,97 ha liegt vollständig im großflächig zusammenhängenden Waldgebiet ″Taxau″, verläuft zwischen der Gemeindegrenze nach Ergolding im Westen und dem Ortsteil Gaunkofen im Osten. Die geplante Konzentrationsfläche KF 2 des Marktes Ergolding grenzt unmittelbar an die Fläche 7.1 an, so dass hier eine interkommunale Windparkkonfiguration prinzipiell möglich wäre.

Teilbereich 2 = Deckblatt 7.2

Diese Konzentrationsfläche liegt nahezu vollständig im Waldgebiet ″Maßenholz″ zwischen Oberunsbach im Westen und Oberröhrenbach im Osten bis hin zur Grenze nach Norden, die Fläche beträgt ca. 166,66 ha.

Insgesamt ergeben die zwei Deckblätter eine Gesamtfläche von ca. 249,63 ha für Konzentrationsflächen für Windkraftenergieanlagen im Gemeindegebiet von Essenbach.

Der Entwurf mit der Begründung, den umweltrelevanten Informationen und wesentlichen umweltrelevanten Stellungnahmen kann im Rathaus der Marktverwaltung Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, 1. Stock, Zimmer 16, vom 16. November 2023 bis einschließlich 30. November 2023 während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden.

 

Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. In den ausgelegten Unterlagen sind die geänderten oder ergänzten Teile kenntlichgemacht.


Insbesondere wurden folgende Änderungen bzw. Ergänzungen an den Planunterlagen vorgenommen:

 

Hier finden Sie die vollständige Bekanntmachung und die zugehörigen Unterlagen:

Fragen zur Planung können telefonisch während den Geschäftszeiten unter 08703/808-34 oder jederzeit per E-Mail (heilmeier@essenbach.de) geklärt werden.



Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen

Mit dem Beschluss über die Einleitung vorbereitender Untersuchungen wird der erste nach dem Baugesetzbuch (§ 141 BauGB) erforderliche Schritt getan, um eine mögliche spätere Sanierungssatzung festzusetzen. Im Verlauf der vorbereitenden Untersuchungen wird vor allem geklärt werden, ob bei der vorliegenden Problemlage, die im Detail analysiert wird, die Anwendung einer Sanierungssatzung (§ 142 BauGB) tatsächlich erforderlich und zielführend ist oder ob hierfür auch andere Instrumente oder Satzungen nach dem Baugesetzbuch ggf. besser geeignet sind.

Die vollständige Bekanntmachung sowie den Lageplan des Untersuchungsgebietes finden sie hier:



Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 78 interkommunales Gewerbegebiet „Unsbacher Berg“– Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Der Marktgemeinderat Ergoldsbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.07.2023 den Satzungsbeschluss zu o.g. Bebauungs- und Grünordnungsplan gefasst. Die zugehörigen Verfahrensunterlagen können in der Verwaltungsgemeinschaft Ergoldsbach, Hauptstraße 29, 84061 Ergoldsbach, im 2. Stock, Zimmer Nr. 29 in der Zeit vom 11.09.2023 bis 26.09.2023 während der Öffnungszeiten öffentlich eingesehen werden.

Hier finden Sie die gesamte Bekanntmachung und die zugehörigen Unterlagen:



Gemeinsame Planung zur Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Ergoldsbach durch Deckblatt Nr. 52 und Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 25 (interkommunales Gewerbegebiet „Unsbacher Berg“) – Bekanntmachung der Genehmigung

Der Marktgemeinderat Ergoldsbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.07.2023 den Feststellungsbeschluss zu o.g. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes gefasst. Mit Bescheid vom 09.08.2023 hat das Landratsamt Landshut die Genehmigung für die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans erteilt. Die zugehörigen Verfahrensunterlagen können in der Verwaltungsgemeinschaft Ergoldsbach, Hauptstraße 29, 84061 Ergoldsbach, im 2. Stock, Zimmer Nr. 29 in der Zeit vom 08.09.2023 bis 25.09.2023 während der Öffnungszeiten öffentlich eingesehen werden.

Hier finden Sie die gesamte Bekanntmachung und die zugehörigen Unterlagen:



Aufstellung des Bebauungs-und Grünordnungsplans „Sondergebiet Photovoltaik, nördlich Oberahrain“– Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Marktgemeinderat hat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in seiner Sitzung vom 08.11.2022 beschlossen, den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaik, nördlich Oberahrain“ aufzustellen. Der Vorentwurf wurde in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung am 01.08.2023 zur Auslegung gebilligt.

Das Planungsgebiet liegt nördlich des Ortsteils Oberahrain auf den Flurnummern 2030, 2031, 2032, 2033, 2035, 2035/1 und 2035/2 der Gemarkung Essenbach zwischen der Bahnlinie (Landshut – Plattling) im Süden und der Autobahntrasse A92 im Norden. Die zu beplanende Gesamtfläche umfasst ca. 11,7 ha.

Der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans mit der Begründung, dem Umweltbericht und dem Blendgutachten kann im Rathaus der Marktverwaltung Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, 1. Stock, Zimmer 16, vom 25. August 2023 bis einschließlich 26. September 2023 während der Öffnungszeiten öffentlich eingesehen werden.

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden.

Hier finden Sie die gesamte Bekanntmachung und die zugehörigen Unterlagen:

Fragen zur Planung können telefonisch während den Geschäftszeiten unter 08703/808-34 und 08703/808-27 oder jederzeit per E-Mail (heilmeier@essenbach.de oder schumann@essenbach.de) geklärt werden.


Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 24 „Sondergebiet Photovoltaik, nördlich Oberahrain“– Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Marktgemeinderat hat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in seiner Sitzung vom 08.11.2022 beschlossen, den Flächennutzungs- und Landschaftsplans des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 24 „Sondergebiet Photovoltaik, nördlich Oberahrain“ zu ändern. Der Vorentwurf des Deckblatts wurde in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung am 01.08.2023 zur Auslegung gebilligt.

Das Planungsgebiet liegt nördlich des Ortsteils Oberahrain auf den Flurnummern 2030, 2031, 2032, 2033, 2035, 2035/1 und 2035/2 der Gemarkung Essenbach zwischen der Bahnlinie (Landshut – Plattling) im Süden und der Autobahntrasse A92 im Norden. Die zu beplanende Gesamtfläche umfasst ca. 11,7 ha.

Der Vorentwurf des Flächennutzungs- und Landschaftsplans mit der Begründung, dem Umweltbericht und dem Blendgutachten kann im Rathaus der Marktverwaltung Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, 1. Stock, Zimmer 16, vom 25. August 2023 bis einschließlich 26. September 2023 während der Öffnungszeiten öffentlich eingesehen werden.

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden.

Hier finden Sie die gesamte Bekanntmachung und die zugehörigen Unterlagen:

 

Fragen zur Planung können telefonisch während den Geschäftszeiten unter 08703/808-34 und 08703/808-27 oder jederzeit per E-Mail (heilmeier@essenbach.de oder schumann@essenbach.de) geklärt werden.

 


Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Gewerbegebiet Altheim, Am Bahnhof – Teilbereich X“frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Marktgemeinderat hat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in seiner Sitzung vom 28.03.2023 beschlossen einen Bebauungs- und Grünordnungsplans mit der Bezeichnung „Gewerbegebiet Altheim, Am Bahnhof – Teilbereich X“ aufzustellen. Der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans wurde in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung am 01.08.2023 zur Auslegung gebilligt.

Das Planungsgebiet liegt im südwestlichen Ortsteil von Altheim, südlich der A 92 (Auffahrt Landshut/ Essenbach) und östlich der B15 und ist im Norden und Osten von Gewerbeflächen umgeben. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 18.900 m² = 1,89 ha und beinhaltet den nördlichen Teilbereich des ehemaligen landwirtschaftlichen Grundstücks Fl.-Nr. 574, Gemarkung Altheim (seit jüngster Vermessung Fl.-Nr. 574/6 und Fl.-Nr. 574/7, jeweils Gemarkung Altheim).

Der Vorentwurf sowie die Begründung mit Umweltbericht und den Unterlagen zur Hochwasserproblematik können im Rathaus der Marktverwaltung Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, 1. Stock, Zimmer 16, vom 16. August 2023 bis einschließlich
20. September 2023 während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden.

 

Hier finden Sie die vollständige Bekanntmachung und die zugehörigen Unterlagen:

 

Fragen zur Planung können telefonisch während den Geschäftszeiten unter 08703/808-34 oder jederzeit per E-Mail (heilmeier@essenbach.de) geklärt werden.


Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 7 „Flächen für Windkraftenergieanlagen“
– erneute Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Marktgemeinderat hat sich entschieden die Planungsarbeiten an dem o.g. Verfahren nach einer mehrjährigen Pause wieder aktiv aufzunehmen. Diesbezüglich hat er in seiner Sitzung vom 25.07.2023 den 7. Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 7 „Flächen für Windkraftenergieanlagen“ zur erneuten Auslegung gebilligt.

Die in der Änderung des Flächennutzungsplans dargestellten Konzentrationsflächen, aufgeteilt in drei Teilbereiche und drei Deckblätter, stellen sich wie folgt dar:

Teilbereich 1 = Deckblatt 7.1
Diese Konzentrationsfläche mit einer Gesamtfläche von gesamt ca. 83,2 ha liegt vollständig im großflächig zusammenhängenden Waldgebiet ″Taxau″, verläuft zwischen der Gemeindegrenze nach Ergolding im Westen und dem Ortsteil Gaunkofen im Osten. Die geplante Konzentrationsfläche KF 2 des Marktes Ergolding grenzt unmittelbar an die Fläche 7.1 an, so dass hier eine interkommunale Windparkkonfiguration prinzipiell möglich wäre.

Teilbereich 2 = Deckblatt 7.2
Die Konzentrationsfläche 7.2 liegt gut zur Hälfte im Waldgebiet ″Gänsegraben″ nordöstlich Artlkofen und Mirskofen und westlich Unterunsbach und Oberunsbach mit einer Gesamtfläche von ca. 57 ha.

Teilbereich 3 = Deckblatt 7.3
Diese Konzentrationsfläche liegt nahezu vollständig im Waldgebiet ″Maßenholz″ zwischen Oberunsbach im Westen und Oberröhrenbach im Osten bis hin zur Grenze nach Norden, die Fläche beträgt ca. 166,5 ha.
Insgesamt ergeben die drei Deckblätter eine Gesamtfläche von ca. 307,23 ha für Konzentrationsflächen für Windkraftenergieanlagen im Gemeindegebiet von Essenbach.
Der Entwurf mit der Begründung, den umweltrelevanten Informationen und wesentlichen umweltrelevanten Stellungnahmen kann im Rathaus der Marktverwaltung Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, 1. Stock, Zimmer 16, vom 14. August 2023 bis einschließlich 20. September 2023 während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden.

Hier finden Sie die vollständige Bekanntmachung und die zugehörigen Unterlagen:

Fragen zur Planung können telefonisch während den Geschäftszeiten unter 08703/808-34 oder jederzeit per E-Mail (heilmeier@essenbach.de) geklärt werden.



Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 23 „Sondergebiet Photovoltaik, am Bahnweg Altheim“ – Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Marktgemeinderat hat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in seiner Sitzung vom 13.09.2022 beschlossen, den Flächennutzungs- und Landschaftsplans des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 23 „Sondergebiet Photovoltaik, am Bahnweg Altheim“ zu ändern. Der Vorentwurf des Deckblatts wurde in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung am 27.06.2023 zur Auslegung gebilligt.
Das Planungsgebiet liegt in Altheim auf den Flurnummern 9/3 (Teilfläche), 13/2 (Teilfläche) und 504/3 der Gemarkung Altheim nördlich der A 92, südlich der Dorfstraße, östlich des Bahnwegs und westlich der Zehnerstraße. Die zu beplanende Gesamtfläche umfasst ca. 6,97 ha.

Der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans mit der Begründung kann im Rathaus der Marktverwaltung Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, 1. Stock, Zimmer 16, vom 21. Juli bis einschließlich 22. August 2023 während der Öffnungszeiten öffentlich eingesehen werden.
Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden.

Hier finden Sie die gesamte Bekanntmachung und die zugehörigen Unterlagen:

Fragen zur Planung können telefonisch während den Geschäftszeiten unter 08703/808-34 oder jederzeit per E-Mail (heilmeier@essenbach.de) geklärt werden.



Bebauungs- und Grünordnungsplan „SO Photovoltaik, am Bahnweg Altheim“ – Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Marktgemeinderat Essenbach hat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in seiner Sitzung vom 13.09.2022 beschlossen, einen Bebauungs- und Grünordnungsplans mit der Bezeichnung „Sondergebiet Photovoltaik, am Bahnweg Altheim“ aufzustellen. Der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans wurde in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung am 27.06.2023 zur Auslegung gebilligt.
Das Planungsgebiet liegt in Altheim auf den Flurnummern 9/3 (Teilfläche), 13/2 (Teilfläche) und 504/3 der Gemarkung Altheim nördlich der A 92, südlich der Dorfstraße, östlich des Bahnwegs und westlich der Zehnerstraße. Die zu beplanende Gesamtfläche umfasst ca. 6,81 ha.
Der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans mit der Begründung kann im Rathaus der Marktverwaltung Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, 1. Stock, Zimmer 16, vom 21. Juli bis einschließlich 22. August 2023 während der Öffnungszeiten öffentlich eingesehen werden.
Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden.

Hier finden Sie die gesamte Bekanntmachung und die zugehörigen Unterlagen:

Fragen zur Planung können telefonisch während den Geschäftszeiten unter 08703/808-34 oder jederzeit per E-Mail (heilmeier@essenbach.de) geklärt werden.



Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 78 interkommunales Gewerbegebiet „Unsbacher Berg“ – Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Marktgemeinderat Ergoldsbach hat in seiner Sitzung vom 22.05.2023 beschlossen den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 78 interkommunales Gewerbegebiet „Unsbacher Berg“ aufzustellen. Der Planungsumgriff beinhaltet die Flurstücke Nr. 3568/2, 357/2, 3568/1 und 356/3, je Gemarkung Martinshaun, diese befinden sich auf dem Hoheitsgebiet des Marktes Ergoldsbach und des Marktes Essenbach.

Der Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 78 interkommunales Gewerbegebiet „Unsbacher Berg“ mit den zugehörigen Unterlagen kann in der Verwaltungsgemeinschaft Ergoldsbach, Hauptstraße 29, 84061 Ergoldsbach, im 2. Stock, Zimmer Nr. 31 vom 2. Juni 2023 bis einschließlich 3. Juli 2023 während der Öffnungszeiten öffentlich eingesehen werden.

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden.

Hier finden Sie die gesamte Bekanntmachung und die zugehörigen Unterlagen:

 

Fragen zur Planung können auch jederzeit telefonisch unter 08703 808-34 (während den Geschäftszeiten) oder per E-Mail (heilmeier@essenbach.de) geklärt werden.



Gemeinsame Planung zur Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Ergoldsbach durch Deckblatt Nr. 52 und Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 25 (interkommunales Gewerbegebiet „Unsbacher Berg“) – Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Marktgemeinderat Ergoldsbach hat in seiner Sitzung vom 22.05.2023 beschlossen in einer gemeinsamen Planung den Flächennutzungsplan des Marktes Ergoldsbach durch Deckblatt Nr. 52 und der Flächennutzungsplan des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 25 zu ändern. Der Planungsumgriff beinhaltet die Flurstücke Nr. 3568/2, 357/2, 3568/1 und 356/3, je Gemarkung Martinshaun, diese befinden sich auf dem Hoheitsgebiet des Marktes Ergoldsbach und des Marktes Essenbach.

Der Entwurf zur Änderung der vorgenannten Flächennutzungspläne mit den zugehörigen Unterlagen kann in der Verwaltungsgemeinschaft Ergoldsbach, Hauptstraße 29, 84061 Ergoldsbach, im 2. Stock, Zimmer Nr. 31
vom 2. Juni 2023 bis einschließlich 3. Juli 2023 während der Öffnungszeiten öffentlich eingesehen werden.

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden.

 

Hier finden Sie die gesamte Bekanntmachung und die zugehörigen Unterlagen:

Fragen zur Planung können jederzeit telefonisch unter 08703/808-34 (während den Geschäftszeiten) oder per E-Mail (heilmeier@essenbach.de) geklärt werden.



Bebauungs- und Grünordnungsplan „Gewerbegebiet Altheim, Am Bahnhof – Teilbereich X“ – Aufstellungsbeschluss

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28.03.2023 beschlossen den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Gewerbegebiet Altheim, Am Bahnhof – Teilbereich X“ aufzustellen.

Das Planungsgebiet soll eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 574 der Gemarkung Altheim im Ausmaß von ca. 1,89 ha beinhalten. Der genannte Teilbereich des Grundstücks liegt südlich angrenzend zur Boschstraße, ca. 180 bis 250 Meter nördlich der Dieselstraße und umfasst den Bereich zwischen der B 15 und der Ottostraße 6 in Altheim.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungs- und Grünordnungsplanes kann im Rathaus, Zimmer 16, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach vom 13. April 2023 bis einschließlich 02. Mai 2023 während folgender Zeiten, Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich Dienstag von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:00 bis 17:30 Uhr, öffentlich eingesehen werden.

Hier finden Sie die gesamte Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie den zugehörigen Lageplan:

Fragen zur Planung können jederzeit telefonisch unter 08703/808-34 (während den Geschäftszeiten) oder per
E-Mail (heilmeier@essenbach.de) geklärt werden.



Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 78 interkommunales Gewerbegebiet „Unsbacher Berg“
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Marktgemeinderat Ergoldsbach hat in seiner Sitzung vom 24.03.2023 beschlossen den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 78 interkommunales Gewerbegebiet „Unsbacher Berg“ aufzustellen. Der Planungsumgriff beinhaltet die Flurstücke Nr. 3568/2, 357/2, 3568/1 und 356/3, je Gemarkung Martinshaun, diese befinden sich auf dem Hoheitsgebiet des Marktes Ergoldsbach und des Marktes Essenbach.

Der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 78 interkommunales Gewerbegebiet „Unsbacher Berg“ mit den zugehörigen Unterlagen kann in der Verwaltungsgemeinschaft Ergoldsbach, Hauptstraße 29, 84061 Ergoldsbach, im 2. Stock, Zimmer Nr. 31 vom 12. April 2023 bis einschließlich 28. April 2023 während der Öffnungszeiten öffentlich eingesehen werden.

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden.

Hier finden Sie die gesamte Bekanntmachung und die zugehörigen Unterlagen:

Fragen zur Planung können auch jederzeit telefonisch unter 08703 808-34 (während den Geschäftszeiten) oder per E-Mail (heilmeier@essenbach.de) geklärt werden.



Gemeinsame Planung zur Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Ergoldsbach durch Deckblatt Nr. 52 und Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 25 (interkommunales Gewerbegebiet „Unsbacher Berg“) – Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Marktgemeinderat Ergoldsbach hat in seiner Sitzung vom 24.03.2023 beschlossen in einer gemeinsamen Planung den Flächennutzungsplan des Marktes Ergoldsbach durch Deckblatt Nr. 52 und der Flächennutzungsplan des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 25 zu ändern. Der Planungsumgriff beinhaltet die Flurstücke Nr. 3568/2, 357/2, 3568/1 und 356/3, je Gemarkung Martinshaun, diese befinden sich auf dem Hoheitsgebiet des Marktes Ergoldsbach und des Marktes Essenbach.

Der Vorentwurf zur Änderung der vorgenannten Flächennutzungspläne mit den zugehörigen Unterlagen kann in der Verwaltungsgemeinschaft Ergoldsbach, Hauptstraße 29, 84061 Ergoldsbach, im 2. Stock, Zimmer Nr. 31 vom 12. April 2023 bis einschließlich 28. April 2023 während der Öffnungszeiten öffentlich eingesehen werden.

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden.

Hier finden Sie die gesamte Bekanntmachung und die zugehörigen Unterlagen:

Fragen zur Planung können jederzeit telefonisch unter 08703/808-34 (während den Geschäftszeiten) oder per E-Mail (heilmeier@essenbach.de) geklärt werden.



Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 78 interkommunales Gewerbegebiet „Unsbacher Berg“ sowie die gemeinsame Planung zur Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Ergoldsbach durch Deckblatt Nr. 52 und Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 25 – Aufstellungsbeschlüsse

Der Marktgemeinderat Ergoldsbach hat in seiner Sitzung vom 24.03.2023 beschlossen den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 78 interkommunales Gewerbegebiet „Unsbacher Berg“ aufzustellen. Gleichzeitig sollen der Flächennutzungsplan des Marktes Ergoldsbach durch Deckblatt Nr. 52 und der Flächennutzungsplan des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 25 geändert werden.
Der Planungsumgriff beinhaltet die Flurstücke Nr. 3568/2, 357/2, 3568/1 und 356/3, je Gemarkung Martinshaun, diese befinden sich auf dem Hoheitsgebiet beider Marktgemeinden.

Hier finden Sie die zugehörigen Unterlagen:

Fragen zur Planung können jederzeit telefonisch unter 08703/808-34 oder per E-Mail (heilmeier@essenbach.de) geklärt werden.



Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaik, nördlich Oberahrain“ sowie Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 24 – Aufstellungsbeschluss
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 08.11.2022 beschlossen den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaik, am Bahnweg Altheim“ aufzustellen. Gleichzeitig soll der derzeit gültige Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 24 geändert werden.
Das Planungsgebiet liegt in Oberahrain auf den Flurnummern 2030, 2031, 2032, 2033, 2035, 2035/1 und 2035/2, je Gemarkung Essenbach südlich der A 92, nördlich der Bahnlinie und der Deggendorfer Straße in Oberahrain, östlich der LA 7 und westlich der Straße „Moosäcker“.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan sowie des Deckblatts Nr. 24 zum Flächennutzungsplan des Marktes Essenbach kann im Rathaus, Zimmer 16, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach vom 16. November 2022 bis einschließlich 19. Dezember 2022 während folgender Zeiten Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich Dienstag von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:00 bis 17:30 Uhr, öffentlich eingesehen werden.

Hier finden Sie die gesamte Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie den zugehörigen Lageplan:

Fragen zur Planung können jederzeit telefonisch unter 08703/808-34 (während den Geschäftszeiten) oder per E-Mail (heilmeier@essenbach.de) geklärt werden.



Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaik, am Bahnweg Altheim“ sowie Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 23 – Aufstellungsbeschluss

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13.09.2022 beschlossen den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaik, am Bahnweg Altheim“ aufzustellen. Gleichzeitig soll der derzeit gültige Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 23 geändert werden.
Das Planungsgebiet liegt in Altheim auf den Flurnummern 9/3 (Teilfläche), 13/2 (Teilfläche) und 504/3 der Gemarkung Altheim nördlich der A 92, südlich der Dorfstraße, östlich des Bahnwegs und westlich der Zehnerstraße.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan sowie des Deckblatts Nr. 23 zum Flächennutzungsplan des Marktes Essenbach kann im Rathaus, Zimmer 16, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach vom 16. September bis einschließlich 17. Oktober 2022 während folgender Zeiten Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich Dienstag von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:00 bis 17:30 Uhr, öffentlich eingesehen werden.

Hier finden Sie die gesamte Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie den zugehörigen Lageplan:

Fragen zur Planung können jederzeit telefonisch unter 08703/808-34 (während den Geschäftszeiten) oder per
E-Mail (heilmeier@essenbach.de) geklärt werden.

 



Bebauungs- und Grünordnungsplan „Südlich Blumenäcker“
Aufstellungsbeschluss

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 07.12.2021 beschlossen den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Südlich Blumenäcker“ aufzustellen.

In dem Geltungsbereich liegt das Flurstück 1133 der Gemarkung Essenbach, dieses befindet sich südlich der Langobardenstraße, westlich der St.-Wolfgang-Straße, nördlich der Nelken- und Blumenstraße sowie östlich der Stieglstraße in Essenbach. Hier soll ein neues Wohnbaugebiet entstehen.

Der Zeitraum für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird gesondert bekannt gegeben.

Hier finden Sie die gesamte Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses inkl. Lageplan:

 



Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Westlich der Ziegelei“ durch Deckblatt Nr. 1

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses 

Der Marktgemeinderat Essenbach hat mit Beschluss vom 26.10.2021 die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Westlich der Ziegelei“ durch Deckblatt Nr. 1 als Satzung beschlossen.

Der Beschluss wurde mit Bekanntmachung vom 09.11.2021 ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt das Deckblatt in Kraft.

Unterlagen:

Fragen zur Planung können jederzeit telefonisch unter 08703/808-34 (während den Geschäftszeiten) oder per E-Mail (heilmeier@essenbach.de) geklärt werden.

 



Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Obere Moosteile III“

Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.07.2021 den Bebauungs- und Grünordnungsplan als Satzung beschlossen. Der Bebauungs- und Grünordnungsplans „Obere Moosteile III“ wurde im Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt.

Unterlagen:



Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans durch Deckblatt Nr. 16 (Gewerbegebiet „Obere Moosteile III“)

Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.12.2020 den Feststellungsbeschluss zur 16. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes beschlossen. Der Flächennutzungs- und Landschaftsplan wurde im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Obere Moosteile III“ in Essenbach geändert.

Unterlagen:

 


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